Dr. Andreas Reinhart, Rechtsanwalt und Partner bei Reinhart Rechtsanwälte, informiert, welche Bedeutung "Free From"-Claims seiner Ansicht nach haben. Zu prüfen sei im Einzelfall, ob der Claim "irreführend" sei, den Verbraucher also täuschen könne. Die Claims-Verordnung sei lediglich eine Richtlinie und nicht rechtsverbindlich.
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