EUGH-Urteil schützt Image von Luxusmarken

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten kann, die Vertragsprodukte im Internet über Drittplattformen zu verkaufen. Ein derartiges Verbot sei dazu geeignet, das Luxusimage der Waren sicherzustellen und geht grundsätzlich nicht über das hierfür erforderliche Maß hinaus. „Die Möglichkeit des Vertriebs von hochwertiger Kosmetik und Düften mittels selektiver Distribution ist für…

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