Neue deutsche Kosmetikverordnung

Im deutschen Bundesgesetzblatt wurde die „Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr.1223/2009 über kosmetische Mittel“ veröffentlicht.
Im Artikel 1 dieser Anpassungs-Verordnung findet sich die neue deutsche Kosmetik-Verordnung, die die bisherige deutsche KosmetikV ersetzt.
Mit dem vollständigen Anwendungsbeginn der Verordnung (EG) Nr.1223/2009 (EU-KosmetikVO) sind eine Neufassung der deutschen KosmetikV und eine Anpassung weiterer Rechtsvorschriften (z.B. TätowiermittelV) erforderlich geworden.
In § 4 der neuen deutschen KosmetikV wird Art. 19 Abs. 5 KosmetikVO (Kennzeichnung in deutscher Sprache) umgesetzt.
In § 5 der neuen deutschen KosmetikV wird Art. 19 Abs. 4 KosmetikVO (Kennzeichnung nicht vorverpackter Kosmetika) umgesetzt.
In § 3 der neuen deutschen KosmetikV wird die bisherige Pflicht zur Anzeige des Herstellungs- oder Einfuhrortes fortgeführt.
In den § 8 und § 9 der neuen deutschen KosmetikV finden sich Straf- und Bußgeldvorschriften.

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