Dr. Silke Granzow von Mann & Schröder beschreibt, was man beachten muss, wenn Kosmetikwerbung nicht unter das Heilmittel- oder Arzneimittelgesetz oder die Biozidrichtlinie fallen soll und was bei der Verschärfung des Begriffs der Sicherheitsbewertung zu beachten ist. COSSMA-Abonnenten können Hintergrundinformationen zu diesem Thema kostenlos herunterladen. Bild: Birgit H., Pixelio.de