Kosmetikwerbung: Was ändert sich?

Die Werbung für kosmetische Mittel wird gegenwärtig allgemein durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und speziell durch § 27 LFGB (Art. 6 Abs. 3 EG-Kosmetik-Richtlinie) geregelt. Welche Auswirkungen hat die neue EU-Kosmetik-Verordnung (1223/2009) auf die bisherige Rechtslage? Dr. Andreas Reinhart, Rechtsanwalt bei Meyer.Rechtsanwälte in München erläutert, was wichtig ist.
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