Gerichtsurteil über irreführende Kosmetikverpackung Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat dem Unternehmen Beiersdorf mit Urteil vom 25.02.2016 verboten, zwei Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße in den Verkehr zu bringen. Dies teilte die Wettbewerbszentrale am 22.03.2016 mit. Die Größe der Verpackung habe den Verbrauchern einen größeren Tiegel mit einer größeren Füllmenge vorgespiegelt. Weder die Angabe der Füllmenge auf der Verpackungsunterseite noch die Abbildung…