Werbung für Kosmetik: Was absolut nicht geht
14.05.2012
Dr. Silke Granzow von Mann & Schröder beschreibt in ihrem Artikel in COSSMA 5/2012, was man beachten muss, wenn Kosmetik-werbung nicht unter das Heilmittel- oder Arzneimittelgesetz oder die Biozidrichtlinie fallen soll und was bei der Verschärfung des Begriffs der Sicherheitsbewertung zu beachten ist.
Bild: Birgit H., Pixelio.de

