SCCS: Duftallergene in Kosmetikprodukten

18.01.2012Von: am

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbraucherschutz“ (SCCS) auf EU-Ebene hat im Rahmen einer Pre-Consultation eine Opinion zum Thema Duftallergene in Kosmetikprodukten veröffentlicht.

Dazu gab es auch ein Schreiben des BDIH.

 Demnach gibt es auf EU-Ebene Überlegungen, den Bereich Duftstoffallergene umfassender und strenger zu regeln. Aufgrund der Aktualität dieses Themas sind gegenwärtig noch keine verlässlichen Einschätzungen möglich, jedoch ist hier höchste Aufmerksamkeit geboten.

Der vom SCCS vorgeschlagene generelle Schwellenwert von 0,01 % soll genügend niedrig sein, um bereits sensibilisierte Individuen zu schützen sowie nicht sensibilisierte Verbraucher vor dem Entwickeln einer Kontaktallergie zu schützen.

Es hätte für die Praxis gravierende Folgen, wenn ein genereller Schwellenwert von 0,01 % für eine sichere Verwendung von Duftstoffen - auch für die Duftstoffe in natürlichen Extrakten – mit hohem Allergisierungspotential bestimmt werden würde.

Die Einhaltung des Schwellenwerts soll außerdem nicht davon befreien, die Verbraucher über das Vorhandensein dieser Stoffe im kosmetischen Mittel zu informieren.

Quelle: Dr. Andreas Reinhart, Meyer.Rechtsanwälte Partnerschaft

 

Zurück